Deine Weiterbildung – gefördert und flexibel
wir unterstützen dich auf deinem weg
AZAV Zulassung
Die AZAV-Trägerzulassung ist ein staatliches Qualitätsmerkmal für Bildungseinrichtungen. Sie bestätigt, dass wir als Anbieter hohe Standards erfüllen und regelmäßig geprüft werden. Für Dich bedeutet das, dass unsere Ausbildungen und unser Qualitätsmanagement offiziell anerkannt sind. Die AZAV-Trägerzulassung ist außerdem die Voraussetzung dafür, dass wir zukünftig auch AZAV-zertifizierte Maßnahmen anbieten und damit noch mehr Fördermöglichkeiten – zum Beispiel über Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit – ermöglichen können. Die Maßnahmenzertifizierung ist bereits beantragt und wird voraussichtlich bis Mitte des Jahres abgeschlossen sein. So kannst Du sicher sein, dass Du bei uns in eine hochwertige und zukunftsorientierte Weiterbildung investierst, die Dir zusätzliche Vorteile auf dem Arbeitsmarkt bringt.
Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters kannst Du Deine Weiterbildung oder Umschulung komplett finanzieren lassen. Der Bildungsgutschein übernimmt nicht nur die Kursgebühren, sondern je nach Situation auch Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten. Das bedeutet: Für Dich entstehen während der Weiterbildung keine finanziellen Belastungen, sodass Du Dich voll und ganz auf Deine Qualifizierung konzentrieren kannst.
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist ein gesetzlich geregelter Anspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er ermöglicht Dir, Dich während Deiner Arbeitszeit beruflich oder politisch weiterzubilden, ohne dafür Urlaub nehmen zu müssen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung von einem anerkannten Anbieter durchgeführt wird und für Dein Bundesland als Bildungsurlaub zugelassen ist.
Du beantragst den Bildungsurlaub einfach bei Deinem Arbeitgeber, indem Du die Anmeldebestätigung und die Anerkennung der Maßnahme vorlegst. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Für Dich als Teilnehmer ist das ein großer Vorteil: Du kannst Dich weiterbilden und neue Kompetenzen erwerben, ohne auf Deine Urlaubstage verzichten zu müssen. Dass wir diese Förderung anbieten können, macht Deine Weiterbildung bei uns besonders flexibel und attraktiv.
KOMPASS-Programm
Das KOMPASS-Programm (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) ist ein Förderangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das Solo-Selbstständige bei ihrer beruflichen Weiterentwicklung unterstützt.
Wenn Du im Haupterwerb solo-selbstständig bist und die Fördervoraussetzungen erfüllst, kannst Du einen großen Teil der Kosten für eine passende berufliche Weiterbildung fördern lassen. Gefördert werden 90 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 4.500 € pro Qualifizierung. Voraussetzung für die Förderung ist ein kostenloses Beratungsgespräch bei einer offiziellen KOMPASS-Anlaufstelle. Erst nach Erhalt des Qualifizierungsschecks darf die Weiterbildung gebucht werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme kann der Zuschuss beantragt werden.
Weitere Informationen findest Du hier: https://www.kompass-programm.
Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen unterstützt das Land NRW Menschen, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten.
Wenn Du Deinen Wohnsitz in NRW hast und die Einkommens- sowie Fördervoraussetzungen erfüllst, kannst Du für eine beruflich relevante Weiterbildung einen Zuschuss zu den Kursgebühren erhalten. Die Förderung beträgt 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 € pro Bildungsscheck. Die Förderung muss grundsätzlich vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden.
Weitere Informationen findest Du hier: https://www.weiterbildung.nrw.
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Der QualiScheck Rheinland-Pfalz unterstützt Beschäftigte, Selbstständige sowie Berufsrückkehrer*innen bei der Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung.
Wenn Du in Rheinland-Pfalz wohnst oder arbeitest und eine beruflich relevante Weiterbildung absolvieren möchtest, kannst Du – sofern die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt sind – einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten erhalten. Die Förderung beträgt 60 % der förderfähigen Weiterbildungskosten, maximal 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr. Die Förderung muss in der Regel vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden.
Weitere Informationen findest Du hier: https://esf.rlp.de/berufliche-
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS unterstützt Dich bei der Finanzierung Deiner beruflichen Weiterbildung. Das Förderprogramm richtet sich unter anderem an Beschäftigte, Selbstständige, Auszubildende, Berufsrückkehrende sowie Personen in Elternzeit. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 750 €. Für bestimmte Zielgruppen (z. B. Beschäftigte im Hamburger Handwerk) können höhere Förderungen bis zu 75 % bzw. maximal 1.000 € möglich sein. Wichtig ist, dass Du die Förderung vor Beginn Deiner Weiterbildung beantragst.
Weitere Informationen findest Du hier: https://www.
Bildungsscheck Brandenburg
Mit dem Bildungsscheck Brandenburg unterstützt das Land Brandenburg Beschäftigte bei der Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung. Ziel des Förderprogramms ist es, die beruflichen Kompetenzen zu erweitern, die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken und die persönliche Weiterentwicklung zu fördern.
Wenn Du die Fördervoraussetzungen erfüllst, kannst Du einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten erhalten. Die Förderung beträgt bis zu 60 % der Weiterbildungskosten, maximal 3.000 € pro Person und Weiterbildung. Für bestimmte Personengruppen können höhere Förderquoten gelten. Wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn der Weiterbildung beantragt wird.
Weitere Informationen findest Du hier: https://www.ilb.de/de/arbeit/
Qualifizierungsscheck Hessen
Der Qualifizierungsscheck Hessen unterstützt Dich bei der Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung, wenn Du Deine fachlichen oder beruflichen Kompetenzen ausbauen möchtest.
Das Förderprogramm richtet sich an Beschäftigte sowie weitere förderfähige Personengruppen und soll die berufliche Qualifizierung sowie die langfristige Beschäftigungsfähigkeit stärken. Gefördert werden 50 % der Weiterbildungskosten, jedoch maximal 4.000 € pro Person und Weiterbildung. Je nach persönlicher Situation und Fördervoraussetzungen kannst Du einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten erhalten. Die Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden.
Weitere Informationen findest Du hier: https://wirtschaft.hessen.de/
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein unterstützt das Land Schleswig-Holstein Beschäftigte und – je nach Förderprogramm – auch Selbstständige bei der beruflichen Weiterbildung.
Ziel ist es, die berufliche Qualifizierung zu fördern und Fachkräfte bei den wachsenden Anforderungen des Arbeitsmarktes zu unterstützen. Wenn Du die Fördervoraussetzungen erfüllst, kannst Du einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten erhalten. Die Förderung beträgt bis zu 40 % der Weiterbildungskosten, maximal 1.500 € pro Weiterbildung. Für kleine Unternehmen können abweichende Förderhöhen gelten. Die Förderung ist vor Beginn der Weiterbildung zu beantragen.
Weitere Informationen findest Du hier: https://www.ib-sh.de/produkt/
Weiterbildungsscheck Thüringen
Der Weiterbildungsscheck Thüringen unterstützt Beschäftigte dabei, ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten gezielt weiterzuentwickeln.
Das Förderprogramm soll die individuelle Qualifizierung fördern und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Je nach persönlicher Situation und den geltenden Fördervoraussetzungen kannst Du einen Zuschuss zu den Kosten einer förderfähigen Weiterbildung erhalten. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 1.000 € pro Person und Kalenderjahr. Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Weiterbildung.
Weitere Informationen findest Du hier: https://www.aufbaubank.de/
WEITERBILDUNG DIREKT Sachsen-Anhalt
Mit dem Förderprogramm WEITERBILDUNG DIREKT unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Beschäftigte und weitere förderfähige Personen bei der beruflichen Weiterbildung.
Ziel des Programms ist es, die fachliche Qualifikation zu stärken, die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und die berufliche Entwicklung zu fördern. Je nach persönlicher Situation können Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten gewährt werden. Die Förderung beträgt bis zu 60 % der Weiterbildungskosten. Für bestimmte Zielgruppen (z. B. gering Qualifizierte, ältere Beschäftigte oder Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf) können bis zu 80 % bzw. 90 % Zuschuss möglich sein. Voraussetzung ist, dass der Förderantrag vor Beginn der Weiterbildung gestellt wird.
Weitere Informationen findest Du hier: https://www.ib-sachsen-anhalt.