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Stelle Deine Fragen
Manche Fragen können schnell beantwortet werden, andere brauchen vielleicht ein persönliches Gespräch.
Wir stellen hier die wichtigsten Fragen zu unserer Ausbildung zusammen, erklären außerdem einige Grundbegriffe.
Für alle offenen Fragen erreichst Du unser Support- und Serviceteam per Telefon. Alternativ buche Dir gerne ein persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch.
Was sind
Präventionskurse?
Präventionskurse können nach § 20 SGB V von der Zentralen Prüfstelle Prävention geprüft werden. Zertifizierte Präventionskurse ermöglichen Ihren Teilnehmenden die Bezuschussung der Kurse durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Was bedeutet
ZFU Zulassung?
Die ZFU-Zulassung steht für die Zulassung durch die Zentrale für Fernunterricht (ZFU). Diese staatliche Institution in Deutschland prüft und genehmigt Fernlehrgänge und Fernkurse gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Was bedeutet
AZAV zertifiziert?
Die AZAV Zertifizierung bezieht sich auf die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Diese Zertifizierung ist ein Qualitätsnachweis im Bereich der beruflichen Weiterbildung und Arbeitsförderung in Deutschland.
Zentrale Prüfstelle Prävention
Die ZPP ist eine zentrale Prüfstelle, welche nach den Kriterien des GKV-Spitzenverbands die Qualifikationen von Anbietern von Präventionskursen, sowie Präventionskurse und Präventionskonzepte prüft und zertifiziert.
GKV-Leitfaden Prävention
Der GKV-Leitfaden Prävention regelt alle Rahmenbedingungen für Maßnahmen der Prävention nach § 20 SGB V (Handlungsfelder und Kriterien), sowie nach § 5 SGB XI (stationäre Pflegeeinrichtungen).
GKV-Spitzenverband
GKV-Spitzenverband ist seit dem 1. Juli 2008 der bundesweite Verband der Krankenkassen in Deutschland. Unter anderem ist der GKV-Spitzenverband für die Erstellung des GKV-Leitfaden Prävention verantwortlich.
Was ist eine Grundqualifikation?
Eine Grundqualifikation ist ein handlungsfeldbezogener Berufs- oder Studienabschluss, der die Mindeststandards des aktuellen GKV-Leitfadens erfüllt. Sofern dieser nicht vorhanden ist, können keine Präventionskurse zertifiziert werden.
Ausnahme bilden das Handlungsfeld Bewegung und die fernöstlichen Entspannungsverfahren Hatha Yoga, Tai Chi und Qigong. Diese können bei endsprechender Ausbildung auch ohne Vorhandensein einer Grundqualifikation unter bestimmten Voraussetzungen zertifiziert werden.
Was ist eine "nichtformale berufliche Qualifizierung"?
Eine nichtformale berufliche Qualifizierung mit Abschluss ist eine Ausbildung an privaten Institutionen, die nicht über das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder spezifische Landesgesetze geregelt ist. Die nachfolgend genannten Fachkompetenzen können auch in einer solchen nichtformalen beruflichen Qualifizierung von mindestens einjähriger Dauer mit Abschluss erworben worden sein. Die Ausbildung muss mit einer Prüfung abgeschlossen und der Ausbildungserfolg mit einem Zeugnis oder einer Urkunde nachgewiesen werden.
Mit unserer Ausbildung zum Präventionstrainer*In bzw. Fachtrainer*In für Prävention erlangst Du eine Grundqualifikation, mit welcher Du Bewegungskurse über die Krankenkassen anbieten kannst. Unsere Fachausbildung ist von der ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) anerkannt und zugelassen.
Was sind Zusatzqualifikationen?
Für viele Präventionskurse benötigt man neben eine zugelassenen Grundqualifikation noch eine Zusatzqualifikation. Sofern Du eine endsprechende Grundqualifikation für das jeweilige Handlungsfeld besitzen, können unsere Zusatzqualifikationen für die Zertifizierung bei der ZPP genutzt werden.
Eine Zusatzqualifikation ohne vorhandene Grundqualifikation ist nicht ausreichend für eine Zertifizierung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention.
Kann ich meine Kurse auch auf für Selbstzahler anbieten?
Natürlich. Unser Ausbildungsangebot befähigt Dich nach erfolgreichem Abschluss eigenständige Kurse anzubieten. Diese müssen nicht zwangsläufig als Präventionskurse zertifiziert werden und können auch unabhängig davon angeboten werden. Gerne beraten wir Dich in einem persönlichen Gespräch, welche Ausbildung für Dich die Richtige ist.
Gibt eine eine Voraussetzung für die Teilnahme am Ausbildungsangebot?
Die einzige Voraussetzung für die Teilnahme an unserem Ausbildungsangebot ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Es werden für die Teilnahme keine Mindestanforderungen hinsichtlich des Schulabschlusses oder des Vorhandenseins von Vorerfahrungen benötigt. Alle Ausbildungen sind für Einsteiger und Anfänger konzipiert und umfassen die inhaltlichen Grundlagen des jeweiligen Verfahrens.