Allgemeine Geschäftsbedingungen der PraeVentum Akademie, Teil der IMPULS Group GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge über Aus- und Fortbildungen der PraeVentum Akademie, einschließlich der Ausbildung als Fachtrainer für Prävention und der Zusatzqualifikationen, zwischen uns, der IMPULS Group GmbH, Zu Hildringhausen 17, 57462 Olpe, Tel.: 02761 8353992, E-Mail: support@praeventum-akademie.de
(2) Alle zwischen den Teilnehmern und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB, der Anmeldung, unserer Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
(3) Maßgebend ist die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmer akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Aus- und Fortbildungen unserer Akademie auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar (unverbindlicher Leistungskatalog).
(2) Das Aus- und Fortbildungsangebot der PraeVentum Akademie umfasst:
a) Die nicht-formale berufliche Qualifizierung als Fachtrainer für Prävention. Dies ist eine Ausbildung an privaten Institutionen, die nicht über das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder spezifische Landesgesetze geregelt ist. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 12 Monaten und besteht aus mehreren Ausbildungsmodulen.
b) Zusatzqualifikationen in Form von Fortbildungsangeboten.
c) Der Begriff “Aus- und Fortbildung” umfasst das gesamte Ausbildungsangebot.
(3) Für alle Aus- und Fortbildungen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Diese erfolgt durch Übermittlung eines vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren.
(4) Mit Zugang der vollständig ausgefüllten Anmeldung geben die Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Teilnahme an einer Aus- oder Fortbildung ab. Wir bestätigen den Eingang der Anmeldung per E-Mail. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet ist. Der Vertrag kommt erst durch unsere Annahmeerklärung in Schrift-, Text- oder elektronischer Form zustande.
(5) Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Beginn der Aus- und Fortbildung. Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge ihres Zugangs bei uns berücksichtigt.
§ 3 Umbuchung von Aus- und Fortbildungen
(1) Die Aus- und Fortbildungen finden mit den zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Terminen statt. Die Termine sind für die Teilnehmer verbindlich.
(2) Teilnehmer können aus wichtigem Grund eine Aus- oder Fortbildung oder einzelne Termine umbuchen. Der Antrag ist über die im Lernportal bereitgestellte Vorlage einzureichen. Mit ärztlichem Attest erfolgt die Umbuchung kostenfrei, andernfalls fällt eine Gebühr von 19,00 € an. Sie ist nur möglich, wenn der Ersatztermin freie Plätze bietet. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
§ 4 Verlängerung der Ausbildung Fachtrainer für Prävention
(1) Die Ausbildungsmodule sind innerhalb der Regelausbildungszeit von 12 Monaten zu absolvieren. In Ausnahmefällen kann auf schriftlichen Antrag unter Verwendung der im Lernportal bereitgestellten Vorlage eine Verlängerung gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Lehrgangsorganisation und informiert die Teilnehmer per E-Mail über das Ergebnis.
(2) Eine Verlängerung bis zu 6 Monaten ist kostenfrei. Für jeden weiteren angefangenen Monat wird eine Gebühr von 149,00 € je angefangener Kalendermonat erhoben, die Ausbildungsbetreuung und Verwaltungskosten umfasst.
§ 5 Absage von Aus- und Fortbildungen und notwendige Programmänderungen
(1) Jede Aus- und Fortbildung kann seitens der Lehrgangsorganisation aus wichtigem Grund abgesagt werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere eine zu geringe Teilnehmerzahl, der Ausfall eines Dozenten, die Schließung des Tagungsraums und höhere Gewalt.
(2) Bei zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt die Absage spätestens 14 Tage vor Beginn, in allen anderen Fällen sowie bei Programmänderungen informieren wir die Teilnehmer so früh wie möglich-
(3) Im Rahmen der Ausbildung als Fachtrainer für Prävention sind wir berechtigt, bis zu 50 % der geplanten Präsenztage aus wichtigem Grund auf einen von uns bestimmten Termin zu verschieben.
§ 6 Widerrufsrecht
(1) Wenn die Teilnehmer Verbraucher sind, also eine natürliche Person, welche die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, und für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet worden sind (Fernabsatzgeschäft), steht ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Für das Widerrufsrecht gelten die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind:
Folgen des Widerrufs: Wenn die Teilnehmer diesen Vertrag widerrufen, haben wir ihnen alle Zahlungen, die wir von ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das die Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Haben die Teilnehmer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, ist der anteilige Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen. – Ende der Widerrufsbelehrung –
(2) Bei Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem Datenträger bereitgestellt werden, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB, sobald wir mit der Ausführung begonnen haben, nachdem Sie dem ausdrücklich zugestimmt und bestätigt haben, Ihr Widerrufsrecht dadurch zu verlieren.
§ 7 Ausbildungskonzept
(1) Unsere Aus- und Fortbildungen kombinieren Präsenz- und Selbstlernphasen, die vor Ort oder digital als Livestream durchgeführt werden. Die Inhalte sind didaktisch und methodisch auf die Teilnehmer ausgerichtet.
(2) Die Teilnehmer erhalten für das digitale Lernportal Zugangsdaten und legen bei der ersten Anmeldung ein eigenes Passwort fest. Sie sind selbst für die erforderliche technische Ausstattung verantwortlich.
(3) Wir sind berechtigt, Präsenzphasen ganz oder teilweise aus wichtigem Grund als Selbstlernphasen oder digitale Livestream-Veranstaltungen sowie Selbstlernphasen oder digitale Livestream-Veranstaltungen als Präsenzveranstaltungen auszugestalten. Die Teilnehmer werden hierüber rechtzeitig benachrichtigt.
(4) Aus- und Fortbildungen bestehen aus einem oder mehreren Modulen, die vollständig absolviert werden müssen, um eine Urkunde/Lizenz zu erhalten. Einzelne Module können kostenpflichtig nachgebucht werden.
(5) Die Teilnehmer sind verpflichtet, an allen Praxis- und Theorieeinheiten aktiv mitzuwirken. Eine reine Anwesenheit gilt nicht als vollständige Teilnahme. Der Referent kann die aktive Teilnahme bewerten. Diese fließt in die Entscheidung über die erfolgreiche Teilnahme und Zertifikatsvergabe ein.
(6) Eine Aus- und Fortbildung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn die jeweilige Prüfungsleistung erfolgreich bestanden wurde und ggf. an allen notwendigen Präsenzterminen teilgenommen wurde.
(7) Wir stellen die Selbstlerninhalte grundsätzlich rund um die Uhr bereit, können jedoch keine durchgehende Verfügbarkeit garantieren. Der Server soll im Jahresdurchschnitt zu 99 % erreichbar sein. Wartungsarbeiten oder höhere Gewalt können zu Einschränkungen führen. Geplante Wartungen werden, soweit möglich, 24 Stunden vorher angekündigt. Sicherheitsbedingte Abschaltungen können kurzfristig erfolgen.
§ 8 Abschlussprüfung
(1) Alle Aus- und Fortbildungen schließen mit einer Prüfung ab. Es gilt die jeweils gültige Prüfungsordnung.
(2) Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Prüfungstermin oder einer kurzfristigen (weniger als 14 Tage vor Prüfungstermin) Absage bzw. Verlegung durch die Teilnehmer wird eine Verwaltungsgebühr von 49,00 € erhoben.
(3) Davon ausgenommen sind Teilnehmer, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen können und diese Gründe unter Vorlage eines ärztlichen Attests belegen.
(4) Wie behalten und vor, bei einer Teilnehmerzahl von weniger als 5 Personen den Prüfungstermin zu verschieben. Die Teilnehmer werden in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigt.
§ 9 Urkunden und LIzenzen
(1) Urkunden und Lizenzen für eine Aus- und Fortbildung werden den Teilnehmern erst nach vollständigem und ordnungsgemäßem Abschluss einer gesamten Aus- und Fortbildung ausgestellt.
(2) Die Ausstellung erfolgt im DIN-A4-Format und wird postalisch an die hinterlegte Adresse versandt.
(3) Eine vorzeitige Ausstellung (z. B. bei modulabhängigen Trainerlizenzen) ist gegen eine Gebühr von 25,00 € möglich.
§ 10 Preise und Zahlung
(1) Sämtliche Preisangaben sind gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG umsatzsteuerfrei.
(2) Die Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Ausbildungsbeschreibung und umfasst die Teilnahme und die Ausbildungsunterlagen. Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind nicht enthalten.
(3) Die Vergütung kann als Einmalzahlung oder in Raten gezahlt werden. Bei der Ratenzahlung werden die Gebühren für kostenpflichtige Wahlmodule und gedruckte Lehrmaterialien in die Ratenzahlung integriert.
(4) Die Zahlung der Gebühren erfolgt gemäß den im Anmeldeformular gewählten Zahlungsmodalitäten. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift gilt das dort erteilte Mandat.
(5) Nach dem Fristablauf tritt Verzug ein. Wir behalten uns weitergehende Schadensersatzansprüche vor.
(6) Die Teilnehmer sind nur dann zur Teilnahme berechtigt, wenn die Einmalzahlung bzw. die erste Rate vor Beginn der Aus- und Fortbildung erfolgreich per Lastschrift eingezogen wurde.
(7) Etwaige Rabatte gelten nur in ausgewiesenen Zeiträumen und sind nicht miteinander kombinierbar.
(8) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 11 Pflichten der Teilnehmer
(1) Die Teilnehmer verpflichten sich, im Rahmen der Anmeldung wahre und vollständige Angaben zu machen. Das Vertragsverhältnis ist persönlich und nicht übertragbar.
(2) Zugangsdaten, Passwörter und bereitgestellte Materialien sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe ist untersagt. Missbrauch ist uns unverzüglich mitzuteilen.
(3) Unsere Leistungen dürfen ausschließlich im Einklang mit diesen AGB und geltendem Recht zu persönlichen, nicht-kommerziellen Zwecken genutzt werden.
(4) Digitale Inhalte und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Unbefugte Nutzung oder Weitergabe ist untersagt. Verstöße können Vertragsstrafen und Schadensersatz nach sich ziehen.
(5) Teilnehmer sind für übermittelte oder eingestellte Inhalte verantwortlich und dürfen keine Rechte Dritter oder Gesetze verletzen. Wir prüfen Inhalte nicht, können aber rechts- oder vertragswidrige Beiträge ohne Vorankündigung sperren oder löschen. Bei Verstößen stellen die Teilnehmer uns von Ansprüchen Dritter frei.
(6) Bei digitalen Livestreams sind die Teilnehmer für eine stabile Internetverbindung und funktionierende Technik verantwortlich und müssen während der gesamten Veranstaltung die Kamera eingeschaltet halten.
(7) Erscheint ein Teilnehmer mit einer Verspätung von mehr als 30 Minuten (unabhängig von der Veranstaltungsform), kann die Aus- oder Fortbildung als nicht bestanden gewertet werden.
§ 12 Betriebspraktikum im Rahmen der Ausbildung als Fachtrainer für Prävention
(1) Je nach Ausbildungsvariante kann ein Betriebspraktikum verpflichtender Bestandteil der Ausbildung sein.
(2) Die Teilnehmer organisieren und beschaffen den Praktikumsplatz eigenverantwortlich.
(3) Einzelheiten zu Durchführung regelt die jeweils gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
§ 13 Haftung
(1) Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3 ausgeschlossen.
(3) Unberührt bleiben Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Die Teilnehmer sind für die Beaufsichtigung ihres Eigentums selbst verantwortlich.
(5) Unsere Lehrmaterialien werden von uns mit größter Sorgfalt und nach den geltenden Qualitätsstandards erstellt. Jegliche Gewähr für Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität wird ausgeschlossen.
§ 14 Laufzeit des Vertrages, Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragsdauer beträgt mindestens 6 Monate (nachfolgend „Mindestlaufzeit“ genannt). Die Vergütung wird unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt daher unmittelbar nach der Anmeldung.
(2) Die Aus- und Fortbildung beginnt zu den jeweils von uns ausgeschriebenen und vom Teilnehmer gebuchten Terminen. Der Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf einen früheren Ausbildungsbeginn.
(3) Der Zugriff auf die Ausbildungsmaterialien wird frühestens vier Wochen vor dem jeweiligen Ausbildungsbeginn gewährt. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
(4) Der Vertrag ist erstmals kündbar mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit. Danach ist der Vertrag kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats.
(5) Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für uns liegt insbesondere vor, wenn die Teilnehmer mit der vereinbarten Vergütung trotz vorheriger Mahnung mehr als zwei Monate in Verzug sind oder sie gegen Pflichten aus § 11 verstoßen.
(6) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(7) Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Abschluss der Aus- und Fortbildung.
§ 15 Vergütung im Falle der vorzeitigen Beendigung einer Aus- und Fortbildung
(1) Bei vorzeitiger Beendigung ist die vereinbarte Vergütung bis zum Beendigungszeitpunkt anteilig zu zahlen. Ist die Aus- und Fortbildung zu mindestens 50 % absolviert, bleibt die Vergütung in voller Höhe fällig.
(2) Wird eine Zusatzqualifikation während einer Veranstaltung abgebrochen, können versäumte Präsenztage bei Vorlage eines ärztlichen Attests kostenfrei nachgeholt werden. Ohne Attest ist eine Neubuchung erforderlich. Bei Abbruch eines Moduls im Rahmen der Ausbildung als Fachtrainer für Prävention gilt § 3.
(3) Wird ein Kurs von uns abgesagt oder vorzeitig beendet, erstatten wir die bereits gezahlte Vergütung vollständig. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
§ 16 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Betreuung der Teilnehmer sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die von den Teilnehmern im Rahmen des Vertragsabschlusses angegebenen Daten gemäß § 2 Abs. 4 dieser AGB. Die Verarbeitung der im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Betreuung der Teilnehmer und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, werden wir hierfür gesondert eine Einwilligung bei den Teilnehmern einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte verweisen wir im Übrigen auf unsere Datenschutzhinweise.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleibt die Anwendung zwingender Vorschriften ihres Heimatstaates unberührt. Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der IMPULS Group GmbH; im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Die EU-Kommission betreibt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
– Stand: Oktober 2025 –